25 € Sachbezugskarte von GERMENS
Die 25 € Sachbezugskarte von GERMENS ist die perfekte Möglichkeit, stilvolle und einzigartige GERMENS-Produkte zu genießen und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Als steuerfreie Sachzuwendung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) können Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einschließlich der Geschäftsführung, monatlich Sachleistungen in Höhe von bis zu 50 € steuerfrei gewähren. Die GERMENS-Sachbezugskarte ist dafür die ideale Wahl.
Einlösbar im GERMENS Onlineshop und im Store, ermöglicht die Karte den Einkauf von Hemden, Blusen, Schals, Tüchern und vielen weiteren hochwertigen GERMENS-Produkten. So können die Beschenkten ihre Garderobe mit kunstvollen und nachhaltigen Kleidungsstücken erweitern, ohne zusätzliche Steuerlasten.
Vorteile auf einen Blick:
- Steuerfrei: Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile der Sachbezüge und sparen Sie Abgaben, während Sie Ihre Mitarbeitenden mit hochwertigen GERMENS-Produkten belohnen.
- Vielseitig einsetzbar: Ob für Mode, Accessoires oder Kunst – die 25 € GERMENS-Sachbezugskarte bietet eine breite Auswahl an Produkten.
- Einfache Einlösung: Online im GERMENS-Shop oder direkt im Store – unkompliziert und bequem.
Arbeitgeber können die Karte somit zur Wertschätzung ihrer Teams und zur Förderung der Mitarbeitermotivation einsetzen. Profitieren Sie von den steuerlichen Vorteilen und ermöglichen Sie den Zugang zu außergewöhnlicher Mode „Made in Sachsen“.
Weitere Informationen
Sachzuwendungen an Mitarbeiter unterliegen steuerlichen Regelungen, die Unternehmen beachten müssen. Geschenke an Mitarbeiter, wie Gutscheine oder Sachbezugskarten, sind bis zu einem monatlichen Freibetrag von 50 € steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Dabei dürfen die Zuwendungen nicht in Geld ausgezahlt werden, sondern müssen in Form von Sachleistungen wie z. B. Prepaid-Karten erfolgen, die auf den Kauf von Produkten beschränkt sind. Bei Überschreitung des Freibetrags oder nicht sachgemäßer Nutzung fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Weitere Informationen finden Sie auf der Haufe-Website.